Keine Praxisgebühr für Au-pairs:
Die Einführung der Praxisgebühr in deutschen Arztpraxis hat zu Jahresbeginn zu großer Verunsicherung in der deutschen Öffentlichkeit geführt.
Wie Marianne Schmidle, die als Referentin in der IN VIA-Zentrale für den Bereich Au-pair verantwortlich ist, in einer Presseerklärung betonte, betrifft die Praxisgebühr die Au-pairs nicht.
Die Gastfamilie schließt für das die Au-pair eine private Krankenversicherung ab. Als Privatversicherte muss die Au-pair jedoch keine Praxisgebühr zahlen. Allerdings muss sie bei einer notwendigen Behandlung die Kosten für notwendige Medikamente erst vorlegen, also im Voraus bezahlen, und lässt sich später den Betrag von der Krankenversicherung zurückerstatten.
